Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, werden im neuen Schuljahr schulpflichtig. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind dann ebenfalls schulpflichtig und müssen am Anmeldetag erneut vorgestellt werden.
Termin der Anmeldung:
Montag, 21. März 2022 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Bei der Anmeldung ist eine amtliche Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch zur Einsicht und ein
Masernschutznachweis vorzulegen.
Zurückstellung vom Schulbesuch:
Erscheint ein Kind trotz vorhandenen Alters nicht schulfähig, so können die Erziehungsberechtigten bzw. die Schule einen schriftlichen Antrag auf
Zurückstellung um ein Jahr stellen. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schulleitung.
Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2022 und 31.07.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können von den Eltern zum Schulbesuch angemeldet werden und sind damit ebenfalls schulpflichtig
(Korridorregelung), sofern sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung ggf. unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und
einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt.
Schulbezirk:
Zu unserem Schulbezirk gehören folgende Wohngebiete:
Soll ein Kind aus unserem Schulbezirk nicht in unserem Schulbezirk eingeschult werden, muss bei der Schulleitung einen Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt werden. Die
Schulleitung entscheidet über den Antrag.
Kinder, die nicht in unserem Schulbezirk wohnen (siehe Wohngebiete oben), aber bei uns eingeschult werden sollen, müssen an der für sie zuständigen Schule einen
Schulbezirkswechsel beantragen. Die zuständige Schulleitung entscheidet über einen Schulbezirkswechsel.
"Schulbezirkswechsler" werden (wenn nötig) zu einem 2. Anmeldetermin eingeladen.